Die Arbeit in den Landwirtschaftlichen Betrieben ist unbestritten hart. Früh ausstehen und auf den Feldern oftmals über 10 Stunden am Tag arbeiten. Von den Bauern und Betrieben hören wir immer wieder die Aussage „wir brauchen noch mehr Erntehelfer“.
Die Suche betrifft alle Landwirtschaftlichen Bereiche, ob es um Spargelstecher, Erdbeeren-Pflücker, Obstpflücker, Weinlese ... geht.
Unter Auflagen ist es möglich Saisonal Erntehelfer innen aus dem Ausland zu beschäftigen. Auch sind die Kontingente der Saisonkräfte nicht mehr so stark begrenzt, aber die Infektionsschutz-Auflagen sind hoch.
Die landwirtschaftlichen Saisonkräfte die aus dem Ausland einreisen dürfen nicht aus den sogenannten roten Zonen kommen, zudem eine ein PCR-Test verlangt welcher unbedingt kurz vor der Abreise gemacht werden muss. Noch im April mussten wir uns strikt an das Konzept der Bundesregierung halten. Auch die Endsendeländer wie Rumänien hat strenge Ausnahmeregelungen für ausreisewillige Erntehelfer erlassen welche den Infektionsschutz diente.
In der Lohn- und Gehaltsabrechnungen gelten die üblichen Regeln für ausländische Saisonarbeitskräfte. Hier gelten seit Jahresbeginn ebenfalls Neuerungen.
Anfänglich sind unsere Erntehelfer per Flugzeug angereist.
Es gab ein strenges Listen-verfahren zur Identifikation aber auch zur Kontrolle von Ein- und Ausreise
Bei der Ankunft am Zielflughafen ein Gesundheitscheck gemacht
2 Wochen faktische Quarantäne auf dem Betriebsgelände wurde angeordnet und so ist es immer noch
die strikten Hygienevorschriften auf dem Betriebsgelände und der Belegung in der Unterkünfte
als auch die Einhaltung von Mindestabständen bei der Arbeit
Auch Inländische Erntehelfer werden über uns Vermittelt
Als Ergänzung gewinnen wir auch Arbeitskräfte die sozialversicherungsfrei eine kurzfristige Beschäftigungen - 70 statt 115 Tage - einer Nebentätigkeiten zum Beispiel bei Kurzarbeit bei Ernteeinsätzen beschäftigt werden wollen. Es gibt keine Lockerung für willige Arbeitskräfte aus Rumänien, Moldawien und Bulgarien die aus den sogenannten roten Zonen kommen. Personen aus den Risiko-gebieten kommen dürfen auch dann nicht ausreisen wenn Sie einen aktuellen negativen PCR Test besitzen.
Wir vermitteln nur Erntehelfer an deutsche Betriebe wenn der Mindestlohn schriftlich im befristeten Arbeitsvertrag garantiert ist.
In der Regel unterliegen unsere Arbeitskräfte nicht der deutschen Sozialversicherungspflicht, deshalb haben alle Kandidatinnen und Kandidaten eine Bescheinigung über die Sozialversicherung im Herkunftsland. Ansonsten gelten die deutschen Rechtsvorschriften bzgl. der Sozialversicherung.
Ernteeinsätze sind sozialversicherungsfrei, wenn sie festgelegte Fristen nicht überschreiten. Vom 1.03.2020 bis 31. Oktober 2020 wurde sie befristet auf 115 verlängert.
Wenn Sie die nachfolgenden Bedingungen akzeptieren sind wir gerne Ihr Ansprechpartner und können Ihnen umgehend Personal aus Rumänien, Bulgarien oder Ungarn stellen:
- Faires Arbeitsentgelt
- Unterkunft
- Versorgungsmöglichkeit
Schon seit Jahren stellen wir vielen deutschen landwirtschaftlichen Betrieben Erntehelfer inklusive Vorarbeiter aus Rumänien. Für uns ist es kein Problem in wenigen Tagen 10, 50 oder 100 Erntehelfer Insulinkurve Anreise bis zum Betrieb zu organisieren. Besuchen Sie einfach unsere Facebook-Seite oder Website zum Thema.
Jobda SRL
Strada: Stefan cel Mare 273
RO-611040 Roman
Tel. 0040 (0) 76 753 2223
Jobda@Fachpersonal.org
www.fachpersonal.org




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